Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 18.08.2009
1. Geltung Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen von The Bristol Group Deutschland GmbH (im folgenden Bristol Group genannt), sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung von Bristol Group geändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei schriftlicher Anerkennung durch Bristol Group zum Vertragsinhalt. Sie gelten insbesondere auch dann nicht, wenn ihnen Bristol Group nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Abschluss Angebote von Bristol Group sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Bristol Group verbindlich. Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung von Bristol Group. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben und Leistungsmerkmale sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
3. Preise Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Stornierungs- und Umbuchungskosten Für den Fall, dass der Kunde einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch den Rücktritt bzw. die vollständige oder teilweise Stornierung oder Umbuchung des Auftrags durch Bristol Group veranlasst, oder eine Änderung des vereinbarten Liefertermins beantragt und dieser Antrag von Bristol Group akzeptiert wird, ist der Kunde verpflichtet, an Bristol Group eine Stornierungs- und Umbuchungskostenpauschale zu bezahlen. Diese beläuft sich ab wirksamem Vertragsabschluß bei Bestellung von Softwareprodukten auf 20 % des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 260,- EUR, bei Bestellung von Hardwareprodukten und Schulungsleistungen auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Im Falle, dass bei der Bestellung von Schulungsleistungen Rücktritt bzw. Stornierung oder Umbuchung weniger als eine Woche vor Schulungsbeginn erfolgen, ist der volle Preis (100%) zu zahlen. In diesem Falle bleibt dem Kunden alternativ die Benennung eines Ersatzteilnehmers unbenommen. In diesem Falle behält sich Bristol Group die Erhebung einer Umbuchungsgebühr von 180,00 EUR vor. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Bristol Group bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde einen Auftrag weder ganz noch teilweise stornieren oder umbuchen. Bei Bestellung von Wartungsleistungen besteht nach Vertragsabschluss keine Stornierungsmöglichkeit. Bristol Group behält sich vor, Schulungsveranstaltungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Falle wird dem Kunden innerhalb einer Frist von 2 Monaten eine Ersatzveranstaltung angeboten.
5. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit Bristol Group eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Bristol Group wird dem Kunden schriftlich den vorgesehenen Liefertermin in der Auftragsbestätigung mitteilen. Die Lieferadresse ist mindestens 3 Wochen vor dem vorgesehenen Liefertermin schriftlich mitzuteilen.Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die Bristol Group nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von Bristol Group und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Bristol Group dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von Bristol Group die Erklärung verlangen, ob Bristol Group zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich Bristol Group nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat Bristol Group solange nicht zu vertreten, als Bristol Group, ihre Erfüllungshilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet Bristol Group nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat Bristol Group danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch - sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt - auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit Bristol Group in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat Bristol Group keinesfalls einzustehen.
6. Versand und Gefahrenübertragung Versandweg und -mittel sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Wahl von Bristol Group überlassen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Eintreffen der Ware bei dem Kunden gleich und die Gefahr geht auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über.
7. Zahlungsfälligkeit Zahlung hat soweit nicht schriftlich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug so zu erfolgen, dass Bristol Group der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Bristol Group über den Gegenwert verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen zu zahlen, wodurch die Geltendmachung weiterer Schäden, die durch den Verzug entstehen, nicht ausgeschlossen wird. Die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen Bristol Group ist nur zulässig, wenn diese durch Bristol Group schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zahlungen dürfen an Angestellte von Bristol Group nur dann erfolgen, wenn sie eine gültige Inkassovollmacht vorweisen. Rechnungen für Schulungsleistungen sind in jedem Falle vor Schulungsbeginn fällig.
8. Eigentumsvorbehalt The Bristol Group behält sich das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Das Eigentum an Software-Produkten geht zu keiner Zeit auf den Kunden über und der Kunde darf zu keiner Zeit Rechte an Software-Produkten abtreten oder übertragen. Der Kunde tritt Bristol Group bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Er hat die eingezogene Summe sofort an Bristol Group abzuführen. Die Befugnis von Bristol Group, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich Bristol Group, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bristol Group kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die Bristol Group nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Bristol Group und Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
9. Installation The Bristol Group wird die Ware an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland gegen Bezahlung installieren, sofern der Kunde a) die erforderlichen Voraussetzungen mit allen notwendigen Installationen rechtzeitig fertig stellen wird b) Bristol Group den freien Zugang zu der Ware und dem Installationsort gewährt c) die verpackte Ware auf seine Kosten zu dem Installationsort transportiert d) die Ware im verschlossenen Originalkarton belässt und die Ware keinen ungewöhnlichen Belastungen oder Schadenseinflüssen ausgesetzt wurde.
10. Abnahme der Ware
Die Ware wird von dem Kunden nach erfolgreichem Funktionstest abgenommen. Indiesem Funktionstest hat der Kunde sämtliche Funktionen des Programms zu überprüfen.Wird dieser Funktionstest innerhalb von 14 Tagen nicht durchgeführt aus Gründen, dieder Kunde zu vertreten hat, gilt die Ware als abgenommen und der Kunde hat denvertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde denAbnahmeschein trotz erfolgreichem Funktionstest nicht unterzeichnet.
11. Mängelrüge und Gewährleistung Für Mängel haftet Bristol Group nur wie folgt:a) Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeigean Bristol Group mitzuteilenb) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Bristol Group Nachbesserungfehlerhafter Ware oder Ersatzlieferungc) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Bristol Group die nach billigem Ermessenerforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Warezur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.d) Wenn Bristol Group eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohneden Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. dieErsatzlieferung unmöglich ist oder von Bristol Group verweigert wird, so steht demKunden das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung desKaufpreises zu verlangen.e) Durch seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen undInstandsetzungsarbeiten wird die Haftung von Bristol Group für die daraus entstehendenFolgen aufgehoben.f) Bristol Group haftet nicht für die fehlerhafte Anwendung durch den Kunden und darausresultierende Schäden.
12. Allgemeine Haftungsbegrenzung Die Gewährleistung von Bristol Group richtet sich ausschließlich nach den invorstehendem Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Die Haftung von Bristol Group istauf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die demKunden oder bei dessen Kunden durch die Anwendung der Produkte bei Bristol Groupentstehen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß,Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Bristol Group oderihrer Erfüllungsgehilfen. Die Schadensersatzpflicht von Bristol Group ist auf das zweifachedes Wertes der konkret abgrenzbaren Leistung von Bristol Group beschränkt. AlleGewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von ihremRechtsgrund 6 Monate nach Abnahme der Leistung oder einem der Abnahmeentsprechendem Ereignis. Im Falle des Austausches oder der Nachbesserung verlängertsich die Gewährleistung für das betreffende konkret abgrenzbare Teil entsprechend. DasRecht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsortdurch Bristol Group. Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen,die sich aus der Verbringung der Ware an einen anderen Ort ergeben. Dies giltinsbesondere auch bei Verbringung in das Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringungder Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftetBristol Group nur, wenn der Kunde beweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit kein Verbrauchsgüterkaufgem. §§ 474ff BGB vorliegt.
13. Software-Lizenz Im Falle der Lieferung von Software-Produkten gewährt The Bristol Group dem Kundeneine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, das gelieferte Software-Produktoder Teile davon ausschließlich für Zwecke des Kunden auf der Zentraleinheit bzw. derArbeitsplatzstation zu nutzen, die die Software enthält oder für die Lizenzgebührenbezahlt wurden. Jedes Software-Produkt steht und bleibt im Eigentum von Bristol Groupoder dem jeweiligen Eigentümer. Alle geltenden Patent-, Urheber-, Warenzeichen undKnow-how-Rechte an dem Software-Produkt sind und bleiben Eigentum von BristolGroup oder dem jeweiligen Eigentümer. Der Kunde darf weder Software-Produktekopieren noch Kopien davon verkaufen. Auch darf der Kunde die Software-Produkteweder übertragen noch veröffentlichen oder offenlegen. Der Kunde wird jedes Software-Produkt schützen und sichern, so dass die Rechte von Bristol Group gewahrt bleiben undwird den Angestellten, die Zugang zu den Software-Produkten haben, entsprechendeAnweisungen erteilen oder Vereinbarungen treffen, um seinen Verpflichtungennachzukommen.
14. Quellenprogramm ZeitsperreDer Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung derQuellenprogramme. Die Software-Produkte von Bristol Group enthalten keine Zeitsperre,soweit diese nicht nur zur Probe überlassen wurden. Bei Programmen, die entgegen demvorgenannten mit einer Zeitsperre versehen sind, wird Bristol Group hierauf ausdrücklichhinweisen.
15. Spezifikationsänderungen Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bristol Group Spezifikationsänderungen an derWare vornimmt, die nach der vernünftigen Einschätzung von Bristol Group notwendigsind.
16. Erlaubnis, den Namen des Kunden zu verwenden Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bristol Group und mit ihr verbundeneGesellschaften den Namen des Kunden in Referenzlisten nur nach schriftlicherGenehmigung durch den Kunden verwenden darf.
17. Abtretung Der Kunde kann seine Ansprüche und Rechte gegen Bristol Group nicht ohne derenvorherige schriftliche Zustimmung abtreten. Diese Zustimmung kann nur aus wichtigemGrunde verweigert werden.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. AusschließlicherGerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebendenStreitigkeiten ist Frankfurt am Main, soweit der Vertragspartner von Bristol GroupVollkaufmann ist.
19. Allgemeines Die gegenwärtige oder zukünftige Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, vor einer beabsichtigten Ausfuhr der Produkte alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten und insbesondere eine nach den jeweils geltenden US Export Regulations erforderliche US Export-Lizenz einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, seine Abnehmer entsprechend zu binden. |